Xstrm

Auftragsverarbeitungsvertrag

nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und Daniel Bühner, Kolbergstr. 6b, 83109 Großkarolinenfeld (Auftragsverarbeiter). Er ist Teil jedes Vertrags über Xstrm und gilt mit dessen Abschluss als vereinbart.

1. Gegenstand und Dauer

Wir erfassen und werten Zugriffs-, Fehler- und Laufzeitdaten der Anwendungen aus, die der Kunde an Xstrm anbindet. Der Vertrag läuft so lange wie der Hauptvertrag.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Betroffen sind Besucher und Nutzer der Anwendungen des Kunden. Verarbeitet werden:

Fehlermeldungen und Adressen können weitere personenbezogene Daten enthalten, wenn die Anwendung des Kunden sie dort hineinschreibt. IP-Adressen werden nicht gespeichert.

3. Weisungen

Wir verarbeiten die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag und den Einstellungen, die der Kunde im Dienst und im Paket vornimmt. Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, sagen wir das dem Kunden unverzüglich.

4. Vertraulichkeit

Alle Personen, die Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

5. Sicherheit

Wir treffen die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:

6. Unterauftragnehmer

Der Kunde genehmigt die Unterauftragnehmer auf der Liste der Unterauftragnehmer. Neue kündigen wir 30 Tage vorher per E-Mail an. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag dann zum Wechsel kündigen. Wir verpflichten Unterauftragnehmer vertraglich auf dasselbe Schutzniveau.

7. Unterstützung

Wir unterstützen den Kunden bei Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Eine Verletzung des Schutzes der Daten melden wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.

8. Löschung

Nach Vertragsende löschen wir alle Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

9. Nachweise und Kontrollen

Wir stellen dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die er zum Nachweis dieser Pflichten braucht. Kontrollen vor Ort sind nach Anmeldung mit angemessener Frist möglich.

Stand: September 2026